3.29. Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter
Die Anlage von Begrünungen dient neben dem Erhalt von ÖPUL-Prämien für die Erbringung ökologischer Leistungen auch der Verbesserung der natürlichen Ertragsfähigkeit unsrer Ackerböden. Begrüungnskulturen führen dem Boden wertvolle organische Masse zu, fördern durch eine gute Durchwurzelung die Bodenstruktur und hemmen Wind und Wassererosion.
Begrünung eines bestimmten Anteils der Ackerflächen des Betriebes nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen.
3.29.1. Förderungsvoraussetzungen
Teilnahmemindestgröße
von 2 ha Ackerfläche insgesamt
I
Um an der Maßnahme Begrünung teilnehmen zu können, müssen mindestens 2 ha Ackerland (Summe aus A [Acker] und AN [Acker nicht ausgleichsfähig] – siehe Flächennutzungsnliste [FLN] bewirtschaftet werden.
Getreide und Mais: max. 75 % an der Ackerfläche
Auch hier versteht man unter gesamter Ackerfläche die Summe aus A [Acker] und AN [Acker nicht ausgleichsfähig] laut FLN.
C
Weiters is darauf hinzuweisen, dass Amaranth, Quinoa und Buchweizen für die 75 % . Berechnung nicht als Getreidezählen. (Für die Kulturpflanzenflächenzahlung zählen sie sehr wohl zur Kulturartengruppe Getreide und Mais.
Begrünung: mind. 20 % der Ackerfläche
I
Jährlich muss ein bestimmter Prozentsatz (aber mind. 20 %) der Ackerfläche (Stichtag 1.10.) im Herbst und/oder Winter flächendeckend begrünt werden.
Die 4 angebotenen Varianten unterscheiden sich bezüglich Anbau- und Umbruchterminen, Begrünungskulturen und Prämienhöhe. Die jährliche Begrünung kann mit max. 2 Varianten durchgeführt werden.
Begrünungsvarianten:
A Sommer-/Herbstbegrünung:
Aussaat bis 20. 08.
Umbruch, Bodenbearbeitung ab 15. 11.
B Abfrostende Herbst-/Winterbegrünung:
Aussaat bis 30.09.
Umbruch, Bodenbearbeitung ab 15.02. Folgejahr
C Winterharte Herbst-/Winterbegrünung:
Aussaat bis 15.10.
Umbruch, Bodenbearbeitung ab 01.03. Folgejahr
Nur winterharte Begrünungen zulässig
D Sommer-/Winterbegrünung:
Aussaat bis 31.08.
Umbruch, Bodenbearbeitung ab 15.02. Folgejahr
Anbau von mind. 2 Mischungspartnern in der Begrünung
I
Für die Variante D ist es erforderlich, die Begrünung in Form einer Mischung anzulegen (z.B. Senf-Phazelia-Mischung). Reinsaaten von möglichen Begrünungskulturen sind für die Variante D nicht zulässig.Begrünungsstufen
Begrünte Fläche in % der gesamten Ackerfläche (A+AN); mind. 20 %
< 35 %G1 Grundstufe 1 20 % -
G2 Grundstufe 2
³ 35 %E1 Erweiterte Grundstufe 130 % -
< 45 %E2 Erweiterte Grundstufe 2
³ 45 %a) Grundstufe
Innerhalb der Grundstufe unterscheidet man die Grundstufe 1, wo mindestens 20 % der Ackerfläche zu begrünen sind, von der Grundstufe 2, wo das Mindestbegrünungsausmaß bei 35 % der Ackerfläche liegt.
Die Begrünung für die Grundstufe erfolgt ausschließlich mittels oben angeführter Varianten und den jeweils möglichen Begrünungskulturen
b) Erweiterte Grundstufe
Die Erweiterte Grundstufe unterscheidet sich von der Grundstufe in folgenden Punken:
Höhere Mindestbegrüunugssätze: 30 % der Ackerfläche für die Stufe 1 und 45 % der Ackerfläche für die Stufe 2.
Anrechenbarkeit von Winterraps (Konsum- und Industrieraps) für die Erreichung der Begrünungsstufen (Anrechenbarkeit als "Begrünung")
Als Winterraps ist hier jeder Konsum- und Industrieraps zu verstehen, der im Mehrfachantrag des Folgejahres als Konsum- oder Industrieraps angegeben wird.
Winterraps auf mindestens 10 % der Ackerfläche
Mindestens die Hälfte der Begrünungsstufe (d.h., bei der erweiterten Grundstufe (E1) mindestens 15 % der Ackerfläche und bei der erweiterten Grundstufe 2 (E2) mindestens 22,5 % der Ackerfläche) muss nach Variante A, B, C oder D (maximal 2) begrünt werden.
Zusätziche Teilnahme an den ÖPUL 2000 Maßnahmen "Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf allen Rapsflächen" gemäß Pkt. 3.6. und "Grundförderung" gemäß Pkt. 3.1.
Nur Bienenschonende Insektizide dürfen auf Rapsflächen eingesetzt werden
Kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz während der Blüte bei Raps
Begrünungskulturen:
Für die Varianten A, B, C und D
abfrostende Gründecken wie Senf, Öllein, Erbse, Phazelia, Gelbklee
winterharte Gründecken (kein Wintergetreide und kein Winterraps [Konsum- und Industrieraps])
Aufwuchs aus Ausfall von Ölsaaten und Eiweißpflanzen
aufgewachsene Untersaat nach Mais, Getreide oder Ölkürbis
Mischungen mit Winterungen, für die Kulturpflanzenflächenzahlungen gewährt werden, wobei diese Winterung zu maximal 50 % in der Mischung (Flächenanteil) vorhanden sein dürfen.
Grünschnittroggensorten gemäß Saatgutgesetz
Begrünungskulturen NUR für die Varianten A, B und C
neu angelegte Dauerwiesen im Jahr der Anlegung; anrechenbar ist nur jene Fläche, die das bisherige Grünlandausmaß überschreitet
Wechselwiese und Feldfutter.
Flächen, die gemäß EU-VO 1251/99 im Rahmen des Mehrfachantrages, der dem jeweiligen Ansuchen auf "Begrünung" folgt, als Stilllegungsfläche beantragt werden.
C
Z.B.: Begrünung im Herbst 2000; Stilllegung im MFA 2001Ausschluss als Begrünungskulturen:
Getreide in Reinsaat (ausgenommen Grünschnittroggen)
C
Amaranth, Quinoa und Buchweizen gelten hier NICHT als Getreide und sind daher akzeptabel.Kulturpflanzen, für die aus anderen Titeln Beihilfen gewährt werden können, (Bsp.: EU-Saatgutbeihilfe, Trockenfutterbeihilfe)
Aufwuchs von Ausfallgetreide, wenn bestandesbildend, d.h. mehr als die Hälfte der Fläche ist Ausfallgetreide (über 50 %)
Flächen, die im Rahmen der Maßnahme "Neuanlage von Landschaftselementen" gemäß Pkt. 3.13. für 20 Jahre stillgelegt werden.
3.29.2. Beihilfenhöhe:
Die Prämienhöhe ist abhängig vom Begrünungsprozentsatz (Stufe 1 oder 2) und von der Begrünungsdauer (und somit von den gewählten Varianten. Sie lautet auf ATS/ha Ackerland, wobei für SL-Grünbrachen und die 20-jährige Stilllegung keine Prämien gewährt werden
Stufe G1 Stufe E1 (= mit Erweiterung)
Begrünung 20 - < 35 % Begrünung 30 – 45 %
A
700,-- (50,87 €) A 700,-- (50,87 €)B 700,-- (50,87 €) B 700,-- (50,87 €)
C 700,-- (50,87 €) C 700,-- (50,87 €)
D 1.000,-- (72,67 €) D 1.000,-- (72,67 €)
A + B 700,-- (50,87 €) A + B 700,-- (50,87 €)
A + C 700,-- (50,87 €) A + C 700,-- (50,87 €)
B + C 700,-- (50,87 €) B + C 700,-- (50,87 €)
A + D Mischsatz * A + D Mischsatz*
B + D Mischsatz * B + D Mischsatz*
C + D Mischsatz * C + D Mischsatz*
Stufe G2 Stufe E2 (= mit Erweiterung)
Begrünung
³ 35 % Begrünung ³ 45 %A 1.200,-- (87,21 €) A 1.200,-- (87,21 €)
B 1.200,-- (87,21 €) B 1.200,-- (87,21 €)
C 1.200,-- (87,21 €) C 1.200,-- (87,21 €)
D 1.500,-- (109,01 €) D 1.500,-- (109,01 €)
A + B 1.200,-- (87,21 €) A 1.200,-- (87,21 €)
A + C 1.200,-- (87,21 €) A 1.200,-- (87,21 €)
B + C 1.200,-- (87,21 €) A 1.200,-- (87,21 €)
A + D Mischsatz * A + D Mischsatz*
B + D Mischsatz * B + D Mischsatz*
C + D Mischsatz * C + D Mischsatz*
* Mischsatz bei AD, BD und CD wegen verschiedener Prämiensätze:
Bildung aus dem Verhältnis des Ausmaßes der Begrünung in der jeweiligen Variante und ihres Prämiensatzes#
I
Ausschluss von Flächen, die im Rahmen der Maßnahme "Neuanlage von Landschaftselementen" Pkt. 3.13. der 20-jährigen Stillegung unterliegen.
C
Nur in Variante D ist die Prämie um 300 ATS/ha Ackerfläche höher!
3.29.3. Beispiele
Beispiele zur Grundstufe und zur erweiterten Grundstufe
Folgendes Beispiel soll zum besseren Verständnis der erweiterten Grundstufe dienen! Der Betrieb a, der an der Grundstufe teilnimmt, wird dem Betrieb b, der nach erweiterter Grundstufe (Begrünung mit Varianten und Winterraps) begrünt, gegenübergestellt.
Betrieb a) 100 ha Acker, Grundstufe 2
35 % Begrünung nach Var. A, B, C od. D = mind. 35,0 ha
Zwischenbegrünung nach Var. A, B, C od. D 35 ha
Betrieb b) 100 ha Acker, Erweiterte Grundstufe 2
45 % Begrünung + Raps = mind. 45,0 ha
Mind. 50 % der Begrünungsfläche nach
Var. A, B, C od. D = mind. 22,5 ha
Mind. 10 % Winterraps an der Ackerfläche = mind. 10,0 ha
Zwischenbegrünung
Nach Var. A, B, C od. D: 22,5 ha
Raps 10,0 ha
Zwischensumme: 32,.5 ha
Zwischenbegrünung
ODER Raps 12,5 ha
SUMME: 45,0 ha
Zwischenbegrünung nach Raps Zwischenbegrünung
Var. A, B, C od. D: (22,5 ha) + (10 ha) + oder Raps (12,5 ha)
22,5 ha 32,5 ha = 45 ha
Ergänzende Erläuterungen:
Betrieb a entschließt sich zur Teilnahme an Grundstufe 2. Er muss somit mindestens 35 % seiner gesamten Ackerflächen nach Varianten (A, B, C oder D) begrünen; wobei er maximal 2 Varianten wählen darf.
Betrieb b nimmt an der erweiterten Grundstufe 2 teil. Daher muss er mindesten 45 % seiner gesamten Ackerfläche begrünen. Von seinen 100 ha sind das 45 ha. Die Hälfte davon (= 22,5 ha) muss nach Varianten (Zwischenbegrünung) begrünt werden (A, B, C oder D) – maximal 2 Varianten sind möglich – und mindesten 10 % Winterraps an seiner Ackerfläche (= 10 ha) sind notwendig. Mit den Mindestgrenzen (bezügl. Begrünung nach Varianten und Winterraps erreicht Betrieb b 32, 5 ha Begrünung. Den Rest auf die 45 ha (E2) von 12,5 ha muss er entweder mit Winterraps und/oder Zwischenbegrünung nach oben gewählten Varianten begrünen.
Beispiel zu Mischsätzen und Prämienberechnung
Dadurch, dass Prämienunterschiede zwischen den Varianten bestehen (Variante D höher gefördert), ergeben sich bei Kombination der Variante D mit A, B oder C Prämienmischsätze.
Das Beispiel soll einerseits die Prämienberechnung verdeutlichen und andererseits die Entscheidung zwischen Grundstufe und erweiterter Grundstufe erleichtern.
Betrieb 1: 40 ha Ackerfläche Betrieb 2: 100 ha Ackerfläche
3 ha Raps (< 10 %) 15 ha Raps (> 10 %)
5 ha SL-Grünbrache davon 5 ha NAWARO
5 ha SL-Grünbrache
Grundstufe 2 Erweiterte Grundstufe 2
10 ha Var. A = 71 % von 14 ha 20 ha Var. A = 67 % von 30 ha
4 ha Var. D = 29 % von 14 ha 10 ha Var. D = 33 % von 30 ha
14 ha = 35 % der Ackerfläche 30 ha Begrünung
+ 15 ha Raps
45 ha (= 45 % der Ackerfläche)
Prämie: (auf 35 ha) Prämie: (auf 95 ha)
1.200 x 0,71 +1.500 x 0,29 1.200 x 0,67 + 1.500 x 0,33
= 1.287,-- ATS/ha = 1.299,-- ATS/ha
Ergänzende Erläuterungen:
Betrieb a:
Da der Winterrapsanteil (3 ha) unter 10 % der Ackerfläche (4 ha) liegt, kann er nur an der Grundstufe teilnehmen.
Um die Grundstufe 2 zu erfüllen, muss er mindestens 35 % der Ackerfläche (14 ha) begrünen.
Von den 14 ha Begrünung legt er 10 ha (= 71 % von 14 ha [gesamte Begrünung]) nach Variante A und 4 ha (= 29 % von 14 ha) nach Variante D (Mischung der Begrünungskulturen und mind. 5 ½ Monate Begrünungszeitraum) an.
Der Prämienmischsatz resultiert aus den unterschiedlichen Anteilen der Varianten A und D an der gesamten Begrünungsfläche.
Prämie Variante A bei Stufe 2 = 1.200,--/ha x 71 % (0,71) = 852,--/ha
Prämie Variante D bei Stufe 2 = 1.500,--/ha x 29 % (0,29) = 435,--/ha
Mischsatz = 1.287,--/ha
Die Prämie wird für 35 ha ausbezahlt: 5 ha SL-Grünbrache erhalten keine Prämie (Ausmaß SL-Grünbrache: laut Angabe im MFA des auf die Begrünung folgenden Jahres).
Betrieb b:
Winterrapsanteil (15 ha) ist höher als 10 % der Ackerfläche (10 ha), deshalb kann an der erweiterten Grundstufe teilgenommen werden.
Um die erweiterte Grundstufe 2 zu erfüllen, müssen mind. 45 % d. Ackerfläche Begrünung (Raps + Zwischenbegrünung nach Varianten) vorliegen (45 ha).
Da der Rapsanteil 15 % (15 ha) ist, bleibt ein Rest von 30 ha, der in diesem Beispiel mit Variante A und D angelegt wird.
Prämienmischsatz: vgl. Betrieb a;
I
Basis für die Berechnung der Anteile der Varianten an der Begrünung ist immer die Summe der mit Varianten begrünten Fläche.Die Prämie wird für 95 ha ausbezahlt (5 ha SL-Grünbrache erhalten keine ÖPUL-Prämien – vgl. Betrieb a).
C
NEU im ÖPUL 2000 : NAWAROs (nachwachsende Rohstoffe) erhalten ÖPUL-Prämien3.29.4. Tipps
Tipps zur Beantragung
Neu bei der Beantragung ist die schlagbezogene Angabenotwendigkeit der Variante(n) und der Winterrapsflächen bei erweiterter Grundstufe. Diese Angaben sind unerlässlich für die Prämienberechnung und für die Kontrollmöglichkeit durch die Agrarmarkt Austria.
Tipps zur Anlage von Begrünungskulturen
Die Vorteile der Begrünung können allerdings nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn die Pflanzen genügend Zeit zur Entwicklung haben, d.h. rechtzeitig angebaut und nicht zu früh umgebrochen werden. Gerade in Trockengebieten ist jedoch darauf zu achten, dass die positiven Effekte der Begrünung nicht durch einen hohen Wasserverbrauch einer zu stark entwickelten Kultur zunichte gemacht werden.
Tipps zu den Varianten
Tipps zu Variante A
Durch den frühen Anbautermin (bis 20.8.) sind beinahe alle Begrünungskulturen in dieser Variante möglich.
Bei Verwendung von Senf ist zu beachten, dass aufgrund der Zugehörigkeit zu den Kreuzblütlern die Gefahr einer Krankheitsübertragung (Sklerotinia) besteht.
Die Nutzung von nemathodenresistenten Senfsorten hilft bei rechtzeitigem Anbau, den Nemathodenbesatz zu reduzieren.
Im Hinblick auf die Beanspruchung des Wasserhaushaltes sind zu stark entwickelte Bestände noch vor der Blüte abzuhäckseln. Das Häckseln empfiehlt sich auf jeden Fall, wenn die Begrünung mit dem Pflug (sollte jedoch die Ausnahme sein) eingearbeitet wird, da nicht verrottete Begrünungspflanzen einen Fäulnisprozess im Boden bewirken.
Tipps zu Variante B
Der späte Aussaatzeitpunkt (bis 30.09.) lässt nur spätsaatverträgliche Kulturen wie z.B. Senf oder Ölrettich zu. Kleinsamige Leguminosen wie Luzerne, Alexandriner-, Perser- oder Gelbklee sind aufgrund der geringen Spätsaatverträglichkeit weniger geeignet.
Da die Kulturen bei diesem Anbauzeitpunkt zumeist weniger stark entwickelt sind, ist der Wasserverbrauch zwar niedriger, der positive Effekt der Begrünung jedoch auch geringer.
Bei spät ausgesätem Senf oder Phacelia besteht in milden Wintern die Gefahr, dass die Kulturen nicht zur Gänze abfrieren.
Tipps zu Variante C
In dieser Variante dürfen nur winterharte Begrünungskulturen wie z.B. Perko, Grünschnittroggen, Winterwicke etc. angebaut werden.
Wichtig für die Auswahl der geeigneten Kulturen ist, dass diese spätsaatverträglich sind und eine schnelle Jugendentwicklung aufweisen.
Am zweckmäßigsten wird diese Gründecke auf solchen Flächen angelegt, auf denen im Frühjahr der Aufwuchs als Futter genutzt werden soll oder auf denen ein späterer Frühjahrsanbau erfolgt, damit genügend Zeit für die Saatbereitung bleibt.
Tipps zu Variante D
Die Gründecken in dieser Variante müssen aus mindestens zwei Mischungspartnern bestehen.
Mischungen bieten besonders unter trockenen Bedingungen den Vorteil, dass sie eine höhere Keimsicherheit aufweisen.
Durch die Vielfalt einer Mischung könne die Vorteile mehrere Kulturen genutzt werden:
Senf zeichnet sich aus durch Schnellwüchsigkeit
Phacelia bereichert die Fruchtfolge
Buchweizen läuft schnell auf und bietet anderen Mischungspartnern einen Auflaufschutz
Alexandrinerklee, Platterbse oder Sommerwicke binden Luftstickstoff und
Winterharte Pflanzen bedecken den Boden länger.
Da die Begrünungskulturen auch in dieser Variante relativ früh ausgesät werden, ist auf ein rechtzeitiges Mähen oder Häckseln zu üppiger Bestände zu achten.
Unterschiedliche Kombination der Maßnahmen möglich
Je nach den betrieblichen Anforderungen ist eine unterschiedliche Kombination der Varianten möglich und notwendig.
Vor allem die Kombinierbarkeit mit der Maßnahme "Erosionsschutz im Ackerbau" gemäß Pkt. 3.30. (600 ATS/ha Mulchsaaatfläche) ist zu beachten, da diese nur auf Flächen mit den Varianten B, C und D gewährt wird.
In die ökonomischen Überlegungen ist weiters einzubeziehen, dass nur in Variante D die Prämien um 300 ATS/ha Ackerfläche höher sind als in den anderen Varianten.
Kriterien für die Wahl der Begrünungsvariante
Mögliche
Varianten
Nutzung der Begrünung
Futter A B C
SL: Grünbrache A B C
Gründüngung A B C D
Folgefrucht im Frühjahr
Bodenbearbeitung im Winter nötig A
Mulchsaat B C D
Datum der Aussaat
Frühräumende Vorfrucht A B C D
Späträumende Vorfrucht B C
Kombinierbarkeit mit anderen ÖPUL-Maßnahmen
Mulchsaatzuschlag möglich B C D
3.29.5. Berechnungsschritte
Berechnung der Mindestbegrünungsfläche
Je nach gewählter Variante wird der Prozentsatz der Begrünungsfläche berechnet. Basis sind alle "Ackerflächen" des Betriebes.
Abzug des Rapsanteils
Bei der erweiterten Grundstufe wird die Fläche, die schon mit Raps bepflanzt ist von der zu begrünenden Fläche abgezogen. Der Winterraps, der auf Stilllegungsflächen steht wird hier nicht berücksichtigt.
Es kann höchstens die halbe Mindestbegrünungsfläche als Rapsfläche angerechnet werden.
Begrünung mit Variante D
Zur Berechnung des Mischsatzes bei Variantenkombination ist es notwendig, die Fläche mit Variante D festzulegen.
C
Mit Variante D kann höchstens die Ackerfläche begrünt werden, die für Sommerungen zur Verfügung steht. Gewählte Begrünungsvariante:
Begrünung mit einer Variante
Bei einer Variantenkombination ergibt sich die zweite Variante aus mit Variante D
Mindestbegrünungsfläche- anrechenbarer Rapsanteil bei erweiterter Grundstufe
- Fläche, die mit Variante D begrünt wird.
Bei anderen Variantenkombinationen ergibt sich die Begrünungsfläche aus:
Mindestbegrünungsfläche - anrechenbarem Rapsanteil bei erweiterter Grundstufe
Bereits begrünte Fläche
Um die neu zu begrünende Fläche bestimmen zu können, wird die bereits durch Stilllegung, Wechselwiese und Feldfutter oder neu angelegte Dauerwiese begrünte Fläche erfasst.
Noch zu begrünende Fläche
Die neu zu begrünende Fläche ergibt sich aus:
Begrünungsfläche mit den Varianten A, B oder C abzüglich der
bereits durch Stilllegung, Wechselwiese und Feldfutter oder neu angelegte Dauerwiese begrünte Fläche.
Prämie durch Begrünung
Die Prämie ergibt sich aus der Multiplikation der Ackerflächen (außer SL-Grünbrachflächen) mit dem jeweiligen Prämiensatz / ha.
Bei Variantenkombinationen mit Variante D wird zuerst der Mischsatz berechnet.
Die mit Varianten begrünte Fläche gilt als Basis für die Gewichtungsfaktoren, mit denen die Flächenanteile multipliziert werden.
Der Mischsatz ist die Prämie / ha, die auf den Ackerflächen (außer SL-Grünbracheflächen) gewährt wird.