3.5. Verzicht auf ertragsteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen
Bewirtschaftung der Ackerfläche des Betriebes nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen.
3.5.1. Förderungsvoraussetzungen:
Bewirtschaftung der gesamten Ackerfläche des Betriebes.
Teilnahme an der Grundförderung gemäß 3.1.
Teilnahme wahlweise an einer der folgenden Maßnahmen bei Vorhandensein von GL:
gemäß Punkt 3.3.
Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen gemäß Punkt 3.4.
Folgende Änderungen sind 1 x während des Verpflichtungszeitraumes jeweils für Acker und GL und spätestens im 3. Verpflichtungsjahr zulässig:
Ackerflächen:
Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme
Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme
GL:
Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme
Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme
Verzicht auf Klärschlamm- und Klärschlammkompostausbringung
Verzicht auf Lagerung von unzulässigen Betriebsmitteln
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme jener des Anhanges II der VO 2092/91 auf allen Ackerflächen ausgenommen Gemüseflächen und der Beizmittel für Saatgut. Auf Wechselwiesen Zulässigkeit der Einzelpflanzenbehandlung
Verzicht auf Düngemittel mit Ausnahme jener des Anhangs II der VO 2092/91 sowie kompostierter Haushaltsabfälle (biogene Abfälle aus getrennter Sammlung) mind. der Qualitätsklasse A gemäß Kompost-VO auf allen Ackerflächen ausgenommen Gemüseflächen.
Verzicht auf leichtlösliche Handelsdünger mit wertbestimmenden Inhaltsstoffen in Chlorid-Form (z.B.: Kalium-Chlorid) ausgenommen PK-Mehrnährstoffdünger
Bei Gemüse sind die Förderungsvoraussetzungen der Maßnahme Gemüse (Feldgemüsebau), Heilpflanzen und Gewürzpflanzen im Freiland Pkt. 3.6.einzuhalten; bei Erdbeeren sind die Förderungsvoraussetzungen der Maßnahme Erdbeeren Pkt. 3.6. einzuhalten.
3.5.2. Beihilfenhöhe
Gemüse im Freiland
Prämien und Auflagen gemäß "Integrierter Produktion"
Einkulturig 4.000,--/ha (290,69 €)
Mehrkulturig 6.000,--/ha (436,04 €)
Zuschläge für Zusatzoptionen
Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen 1.000,--/ha (72,67 €)
Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen 2.000,--/ha (145,35 €)
Erdbeeren 9.000,--/ha (654,06 €)
Prämien und Auflagen gemäß "Integrierter Produktion"
Zuschläge für Zusatzoptionen
Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen 1.000,--/ha (72,67 €)
Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen 2.000,--/ha (145,35 €)
Sonstiges Ackerland 3.000,--/ha (218,02 €)