3.5. Verzicht auf ertragsteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen

 

Bewirtschaftung der Ackerfläche des Betriebes nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen.

 

3.5.1. Förderungsvoraussetzungen:

Bewirtschaftung der gesamten Ackerfläche des Betriebes.

Teilnahme an der Grundförderung gemäß 3.1.

Teilnahme wahlweise an einer der folgenden Maßnahmen bei Vorhandensein von GL:

gemäß Punkt 3.3.

Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen gemäß Punkt 3.4.

Folgende Änderungen sind 1 x während des Verpflichtungszeitraumes jeweils für Acker und GL und spätestens im 3. Verpflichtungsjahr zulässig:

Ackerflächen:

Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme

Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme

GL:

Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme

Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme

Verzicht auf Klärschlamm- und Klärschlammkompostausbringung

Verzicht auf Lagerung von unzulässigen Betriebsmitteln

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme jener des Anhanges II der VO 2092/91 auf allen Ackerflächen ausgenommen Gemüseflächen und der Beizmittel für Saatgut. Auf Wechselwiesen Zulässigkeit der Einzelpflanzenbehandlung

Verzicht auf Düngemittel mit Ausnahme jener des Anhangs II der VO 2092/91 sowie kompostierter Haushaltsabfälle (biogene Abfälle aus getrennter Sammlung) mind. der Qualitätsklasse A gemäß Kompost-VO auf allen Ackerflächen ausgenommen Gemüseflächen.

Verzicht auf leichtlösliche Handelsdünger mit wertbestimmenden Inhaltsstoffen in Chlorid-Form (z.B.: Kalium-Chlorid) ausgenommen PK-Mehrnährstoffdünger

Bei Gemüse sind die Förderungsvoraussetzungen der Maßnahme Gemüse (Feldgemüsebau), Heilpflanzen und Gewürzpflanzen im Freiland Pkt. 3.6.einzuhalten; bei Erdbeeren sind die Förderungsvoraussetzungen der Maßnahme Erdbeeren Pkt. 3.6. einzuhalten.

3.5.2. Beihilfenhöhe

Gemüse im Freiland

Prämien und Auflagen gemäß "Integrierter Produktion"

Einkulturig 4.000,--/ha (290,69 €)

Mehrkulturig 6.000,--/ha (436,04 €)

Zuschläge für Zusatzoptionen

Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen 1.000,--/ha (72,67 €)

Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen 2.000,--/ha (145,35 €)

Erdbeeren 9.000,--/ha (654,06 €)

Prämien und Auflagen gemäß "Integrierter Produktion"

Zuschläge für Zusatzoptionen

Zuschlag bei 2 Zusatzoptionen 1.000,--/ha (72,67 €)

Zuschlag bei 3 Zusatzoptionen 2.000,--/ha (145,35 €)

Sonstiges Ackerland 3.000,--/ha (218,02 €)