3.4.
Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen
Bewirtschaftung
der GL-Fläche des Betriebes nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen.
3.4.1.
Förderungsvoraussetzungen
·
Bewirtschaftung der gesamten GL-Fläche des Betriebes
·
Teilnahme an der Grundförderung gemäß Pkt. 3.1.
·
Teilnahme wahlweise an mind. 1 der folgenden Kulturen
entsprechenden Maßnahmen bei Anbau von Getreide, Mais oder Ölsaaten:
·
Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen
gemäß Pkt. 3.5.
·
Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen
gemäß Pkt. 3.6.
·
Folgende Änderungen sind 1x während des
Verpflichtungszeitraumes jeweils für Acker und GL und spätestens im 3.
Verpflichtungsjahr zulässig:
·
Ackerflächen: Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf
Verzichtsmaßnahme; Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme
·
Grünland: Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme;
Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme
·
Verzicht auf Klärschlammausbringung
·
Verzicht auf Klärschlammkompostausbringung ausgenommen Klärschlammkompost
mind. der Qualitätsklasse A gemäß Kompost-VO
·
Ausbringung von Stickstoff auf Grünlandflächen mit Mehrfachnutzung (Dauerwiese mit 2 oder
mehr Schnitten und Kulturweiden) wie folgt:
·
max. 50 kg mineralischer Stickstoff/Jahr
·
max. 180 kg mineralischer und Wirtschaftsdüngerstickstoff/Jahr
bei 4 und mehr Nutzungen pro Jahr
·
max. 135 kg mineralischer und Wirtschaftsdüngerstickstoff
bei 3 Nutzungen pro Jahr
·
max. 60 kg mineralischer und Wirtschaftsdüngerstickstoff
bei 2 Nutzungen pro Jahr
·
Ausbringung von Stickstoff auf extensiven Grünlandflächen
(einmähdige Wiesen, Hutweiden, Bergmähder, Streuwiesen wie folgt:
·
kein mineralischer Stickstoff
·
max. 20 kg Wirtschaftsdüngerstickstoff/Jahr
·
Aufzeichnungen über Ausbringung (Zeit, Menge, Art) des
mineralischen Stickstoffs
·
Ausbringung von Phosphor- und Kalium-Mineraldünger nur
bei Nachweis über entsprechende Bodenuntersuchungen
·
Verzicht auf leichtlösliche Handelsdünger mit
wertbestimmenden Inhaltsstoffen in Chlorid-Form (z.B. Kalium-Chlorid)
ausgenommen NPK-Mehrnährstoffdünger
·
Verzicht auf flächigen Einsatz von PSM (ausgenommen
Einzelpflanzenbehandlung) mit Ausnahme jener des Anhangs II der VO 2092/91 und
von Beizmitteln für Saatgut
3.4.2.
Beihilfenhöhe/ha förderbares Grünland:
< 0,5 RGVE/ha förderbares GL
950,--/ha
(69,04 €)
³ 0,5 RGVE/ha förderbares GL
1.350,--/ha (98,11
€)
Optionaler Zuschlag aus Landesmitteln
150,--/ha
(10,90 €)
förderbares GL = GL multipliziert mit nachstehenden
Faktoren:
Faktor 1,0 Dauerwiese
(ab 2 Schnitte),
Kulturweide (mind. 2x Nutzung; durch Beweidung
oder vollflächige Mähnutzung )
Faktor 0,6 Dauerwiese
1 Schnitt; Streuwiese, Hutweide, Bergmähder
Die Vergabe von Weiderechten in den Sommermonaten ist für
den Viehbesatz nicht anrechenbar.
Bei Weidegenossenschaften und Weidegemeinschaften
Heranziehung des durchschnittlichen Viehbesatzes für Ermittlung der Prämiensätze