3.4. Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen

 

Bewirtschaftung der GL-Fläche des Betriebes nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen.

 

3.4.1. Förderungsvoraussetzungen

 

·         Bewirtschaftung der gesamten GL-Fläche des Betriebes

 

·         Teilnahme an der Grundförderung gemäß Pkt. 3.1.

 

·         Teilnahme wahlweise an mind. 1 der folgenden Kulturen entsprechenden Maßnahmen bei Anbau von Getreide, Mais oder Ölsaaten:

·         Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen gemäß Pkt. 3.5.

·         Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen gemäß Pkt. 3.6.

 

·         Folgende Änderungen sind 1x während des Verpflichtungszeitraumes jeweils für Acker und GL und spätestens im 3. Verpflichtungsjahr zulässig:

·         Ackerflächen: Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme; Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme

·         Grünland: Wechsel von Reduktionsmaßnahme auf Verzichtsmaßnahme; Wechsel von Verzichtsmaßnahme auf Reduktionsmaßnahme

 

·         Verzicht auf Klärschlammausbringung

 

·         Verzicht auf Klärschlammkompostausbringung ausgenommen Klärschlammkompost mind. der Qualitätsklasse A gemäß Kompost-VO

 

·         Ausbringung von Stickstoff auf  Grünlandflächen mit Mehrfachnutzung (Dauerwiese mit 2 oder mehr Schnitten und Kulturweiden) wie folgt:

·         max. 50 kg mineralischer Stickstoff/Jahr

·         max. 180 kg mineralischer und Wirtschaftsdüngerstickstoff/Jahr bei 4 und mehr Nutzungen pro Jahr

·         max. 135 kg mineralischer und Wirtschaftsdüngerstickstoff bei 3 Nutzungen pro Jahr

·         max. 60 kg mineralischer und Wirtschaftsdüngerstickstoff bei 2 Nutzungen pro Jahr

 

·         Ausbringung von Stickstoff auf extensiven Grünlandflächen (einmähdige Wiesen, Hutweiden, Bergmähder, Streuwiesen wie folgt:

·         kein mineralischer Stickstoff

·         max. 20 kg Wirtschaftsdüngerstickstoff/Jahr

 

·         Aufzeichnungen über Ausbringung (Zeit, Menge, Art) des mineralischen Stickstoffs

 

·         Ausbringung von Phosphor- und Kalium-Mineraldünger nur bei Nachweis über entsprechende Bodenuntersuchungen

 

·         Verzicht auf leichtlösliche Handelsdünger mit wertbestimmenden Inhaltsstoffen in Chlorid-Form (z.B. Kalium-Chlorid) ausgenommen NPK-Mehrnährstoffdünger

 

·         Verzicht auf flächigen Einsatz von PSM (ausgenommen Einzelpflanzenbehandlung) mit Ausnahme jener des Anhangs II der VO 2092/91 und von Beizmitteln für Saatgut

 

 

3.4.2. Beihilfenhöhe/ha förderbares Grünland:

 

< 0,5 RGVE/ha förderbares GL                              950,--/ha            (69,04 €)

³ 0,5 RGVE/ha förderbares GL                           1.350,--/ha            (98,11 €)

       Optionaler Zuschlag aus Landesmitteln           150,--/ha            (10,90 €)

 

förderbares GL = GL multipliziert mit nachstehenden Faktoren:

Faktor 1,0 Dauerwiese (ab 2 Schnitte),

                                                            Kulturweide (mind. 2x Nutzung; durch Beweidung

oder vollflächige Mähnutzung )

Faktor 0,6 Dauerwiese 1 Schnitt; Streuwiese, Hutweide, Bergmähder

 

Die Vergabe von Weiderechten in den Sommermonaten ist für den Viehbesatz nicht anrechenbar.

Bei Weidegenossenschaften und Weidegemeinschaften Heranziehung des durchschnittlichen Viehbesatzes für Ermittlung der Prämiensätze