DIE GRUNDLAGEN DER GUTEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRAXIS

Ich will hier den Begriff der "guten landwirtschaftlichen Praxis" aus zweierlei Gesichtspunkten betrachten. Da gibt es erst einmal die Verordnung der "Einhaltung der Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis". Diese war auch bisher schon in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Erst die Veröffentlichung der Bestimmungen für das ÖPUL 2000 und die dort erwähnte Einhaltung dieser Grundlagen, hat uns auf diese Richtlinien wieder aufmerksam gemacht. Diese Verordnungen können von autorisierten Kontrollorganen (AMA-Kontrollore) überprüft werden.

 

Ökologische Mindeststandards der guten landwirtschaftlichen Praxis:

 

Düngerhöchstmengen:

·         175 kg N/ha und Jahr auf Ackerland ohne N-zehrende Fruchtfolge

·         210 kg N/ha und Jahr auf Grünland und auf Ackerland bei N-zehrender Fruchtfolge

·         170 kg N/ha und Jahr aus Wirtschaftsdüngern (ab Dezember 2002)

 

Düngergabenteilung:

·         N-Gaben von mehr als 100 kg N/ha sind zu teilen, ausgenommen bei Hackfrüchten und Gemüse bei hoher Sorptionskraft des Bodens (mehr als 15 % Tonanteil)  

Was versteht man unter Düngergabenteilung ?

Einzelgaben sind alle Düngungen (also Handels- und Wirtschaftsdünger) zu unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Dies betrifft die "Richtlinien der sachgerechten Düngung" (Stickstoffgaben von mehr als 100 kg N sind zu teilen, ausgenommen bei Hackfrüchten) ebenso wie die Maßnahme "Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerland".

Achtung !!!  Wirtschaftsdünger- und Handelsdüngergaben vor dem Anbau einer Kultur bzw. zum selben Entwicklungsstadium gelten als eine Düngergabe !!!

Z.B. Maisanbau: Gülleausbringung im Frühjahr und Handelsdüngergabe vor dem Anbau werden als eine Düngergabe angesehen, wobei bei der Gülle nur der schnellwirksame N-Anteil zu berücksichtigen ist.

 

Keine Flüssigdünger (ausgenommen Jauche)

·         auf bracheliegenden Flächen bei Hanglagen bei Abschwemmgefahr

 

Bei Hangneigungen von mehr als 20 %

·         Düngung nur bei Pflanzenbewuchs oder vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht

 

Düngungsbeschränkung bei Gewässerrandzonen

 

Düngungsverbot bei

·         Wassersättigung

·         Schneebedeckung

·         durchfrorenem Boden

 

Generelles Ausbringverbot von N-Düngern jeder Art (Wirtschafts- und organische Dünger)

·         auf allen landwirtschaftlichen Flächen vom 30.11. bis 01.02. des Folgejahres

 

Einhaltung aller Mindeststandards im Bereich Umwelt

 

In weiterer Folge bedeutet die "gute landwirtschaftliche Praxis" für mich aber den Umgang mit meinem Grund und Boden und das Umsetzen meines bäuerlichen Wissens auch aus ökonomischer Sicht. 

 

Was ist gute landwirtschaftliche Praxis für mich?

 

Der Boden

 

Bevor man sich mit dem Problem der Nährstoffe im Boden auseinandersetzt, sollte man gewisse Grundvoraussetzungen wieder in Erinnerung rufen.

Die Qualität des Bodens ist neben vieler anderer Kriterien, welche wir nicht oder nur sehr schwer beeinflussen können, vom Bodenlebewesen abhängig. Durch Intensivierung der Bodenlebewesen können wir einen wesentlichen Anteil an der Humusbildung fördern. Humus ist der Lebensraum für die Bodenbakterien, welche wiederum für die Umsetzung aller notwendigen Vorgänge mitverantwortlich sind.

 

Was kann ich dazu beitragen?

Zufuhr organischer Substanzen durch Gründüngung, ganzjährige Vegetationsdecke, Zufuhr organischer Substanzen durch Stroheinarbeitung, Einarbeitung von Ernterückständen u. dgl. fördern und begünstigen die Humusbildung.

Durch Stallmist von ca. 10.000 kg/ha wird eine Menge von ca. 2.000 kg/ha organischer Substanz dem Boden zugeführt, bei einer Ernte von Getreide mit Strohabtransport aber ca. 3.000 kg/ha entzogen.

 

Was bedeutet das für den Boden?

Durch Stroheinarbeitung oder Stallmistdüngung kann der Humuspegel lediglich gehalten, keinesfalls verbessert werden. Dementsprechend ungünstig fällt diese Bilanz bei Strohabtransport und/oder Gülleausbringung aus. Eine zusätzliche Zufuhr von organischen Substanzen wäre jedenfalls erforderlich.

Ein weiteres Kriterium besteht in der Einarbeitung der organischen Masse in den Boden. Je besser der Boden ist, um so tiefer darf eingearbeitet werden. Ein Durchmischen des Bodens ist jedenfalls einem „Silieren“ durch tiefes Einbringen vorzuziehen.

Fehler und Sünden in der Bodenbearbeitung:

„Der Mut zu warten, ist die Kunst, Fehler zu vermeiden!“ Dieser bäuerliche Spruch ist der wichtigste Erfahrungsgrundsatz für jede Bodenbearbeitung. Gemeint ist damit die Vermeidung jeder Feldarbeit bei nassem Zustand des Ackers. „Einer der schwersten und unverzeihlichsten Fehler in der Landwirtschaft ist es, die Böden im nassen Zustand zu bearbeiten.“ Zu tiefes Einpflügen von Stallmist oder Begrünungen, womöglich noch mit Düngereinlegern, bewirken, dass fast kein Rottevorgang feststellbar ist. Hier wäre ein Einarbeiten mit mischenden Bodenbearbeitungsgeräten oder zumindest ein Pflügen ohne Einleger jedenfalls vorzuziehen. Nicht die Optik, sondern die Sinnhaftigkeit muss im Vordergrund stehen.

Wendende Bodenbearbeitung:

Die meistverbreitete Form ist das Pflügen und hat auch zum Einarbeiten von großen Mengen an Pflanzenrückständen (z.B.  Körnermaisstroh) seine unbestrittene Berechtigung. Allerdings werden beim Pflügen, besonders auf Problemböden oft die meisten und gravierendsten Bearbeitungsfehler begangen. Bearbeitungsfehler werden zu einem multiplizierenden Faktor. Noch schwierigere Bodenbearbeitung ist die Folge, größere Zugmaschinen bewirken aber noch mehr Verdichtungen.

Mischende Bodenbearbeitung:

Ihr wird noch immer zu wenig Bedeutung zugemessen. Tieferschichtige Bearbeitungsgänge bringen eine gute Durchmischung aller organischen Substanzen und eine Lockerung der bearbeiteten Bodenschicht. Auch das Einarbeiten von Pflanzenrückständen und Gründüngungspflanzen bereitet einem guten Gerät keinerlei Schwierigkeiten. Bearbeitungstiefen wie beim Pflügen sind jedenfalls möglich, ohne pflanzenbaulichen Schaden anzurichten.

Beim Einsatz von Untergrundlockerern muss erwähnt werden, dass Bearbeitungen, welche deutlich tiefer als die Verdichtungshorizonte sind, also tiefer als 40 – 45 cm sind, als arbeitstechnischer Unfug bezeichnet werden müssen.

 

Die Grundnährstoffe:

 

Phosphor: Der Gesamtphosphorgehalt des Bodens beträgt ca.1.500 kg/ha bis ca. 6.000 kg/ha in der obersten  20-cm-Bodenschicht, wobei jedoch nur ein geringer Anteil pflanzenverfügbar ist. Der jährliche Phosphornettoentzug durch Kulturpflanzen liegt z.B. bei Zuckerrüben ohne Blattbergung bei 50 - 60 kg je Hektar, bei Getreide mit Stroheinarbeitung zwischen 30 und 45 kg je Hektar.

 

Kalium: Die gesamte Kalium-Reserve ist sehr unterschiedlich und beträgt zwischen 10.000 bis 90.000 kg pro Hektar in der obersten 20-cm-Bodenschicht. Jedoch befindet sich  auch hier nur ein geringer Teil in der Bodenlösung.

Mikroorganismen garantieren die Pflanzenverfügbarkeit der Kali-Reserve im Boden. Dieser Zustand ist jedoch nur unter guten Humusbedingungen möglich. Rund 450 kg je ha werden pflanzenverfügbar bereitgestellt, welche sukzessive von den Pflanzen aufgenommen werden. An organisch gut versorgten und mikrobiell aktiven Böden wird selten ein Kalimangel feststellbar sein.

Bei mittlerer Ertragserwartung liegt der jährliche Kalium-Entzug bei Getreide bei 80 bis 100 kg/ha, bei Körnermais, Sonnenblumen und Winterraps bei ca. 200 bis 220 kg  und bei  Zuckerrüben bei ca. 300 bis 330 kg je Hektar. Die Kalirückführung bei Stroheinarbeitung beträgt bei Getreide ca. 50 bis 70 kg, bei Körnermais, Sonnenblumen und Winterraps ca. 120 bis 150 kg und bei Zuckerrüben ca. 150 bis 180 kg/ha.

Um die Einhaltung und Umsetzung oben erwähnter Mindeststandards dürfte es bei vernünftiger Betriebsführung weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Sicht Schwierigkeiten geben.

 

Eine Bodenuntersuchung in vernünftigen Abständen (alle 5 Jahre) sollte ebenso eine Selbstverständlichkeit sein, wie eine jährliche Düngerberechnung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bodenuntersuchung und unter Berücksichtigung der gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanz. Vor allem aber auch aus Kostengründen ist eine gesamtbetriebliche Düngerberechnung eine unumgängliche wirtschaftliche Notwendigkeit. Leider wird sie aber noch viel zu wenig durchgeführt. Nach unseren Erfahrungen ist in den Ackerbaubetrieben ein Einsparungspotential von ca. 25 – 30 % der Düngerkosten keine Seltenheit.

 

Wenn wir unser Wissen im Umgang mit dem Boden, im Umgang mit den Nährstoffen auch in die Praxis umsetzen und zusätzlich die für das Führen eines landwirtschaftlichen Unternehmens unbedingt notwendige Zeit für die Planung und Berechnung richtig und sinnvoll einsetzen, werden wir im Umgang mit der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ keine Schwierigkeiten haben.

 

Jeder Unternehmer verwendet einen Teil seiner Arbeitszeit für die Planung und Führung seines Betriebes. Auch der Bauer ist Unternehmer. Daher sollte es auch für jeden Bauern eine Selbstverständlichkeit sein, dass er zumindest 10 % seiner Arbeitszeit für das Management seines Betriebes aufbringt.