ÖPUL 2000 und Kombinationsmaßnahmen im Ackerbau:
Grundförderung:
Diese
ist mit fast allen ÖPUL 2000-Maßnahmen kombinierbar, ist aber gleichzeitig
auch Voraussetzung zur Teilnahme an den meisten ÖPUL 2000-Maßnahmen. Bei der
Grundförderung ist auch die Teilnahme an mindestens 2 zusätzlich beliebig wählbaren
Maßnahmen oder mindestens einer der “ betriebsbezogenen“ Maßnahmen.
Die
Grundförderung ist Voraussetzung für die Teilnahme an folgenden Maßnahmen:
Betriebsbezogene
Maßnahmen:
o
Biologische Wirtschaftsweise
o
Verzicht auf ertragssteigernde
Betriebsmittel auf Grünlandflächen
o
Reduktion ertragssteigernder
Betriebsmittel auf Grünlandflächen
o
Verzicht auf ertragssteigernde
Betriebsmittel auf Ackerflächen
o
Reduktion ertragssteigernder
Betriebsmittel auf Ackerflächen
o
Integrierte Produktion Obst
o
Integrierte Produktion Wein
o
Integrierte Produktion im gärtnerischen
Anbau von Gemüse sowie Heil- und Gewürzpflanzen
o
Integrierte Produktion
Zierpflanzen im Freiland
o
Silageverzicht in bestimmten Gebieten
Sonstige
Verzichtsmaßnahmen:
o
Verzicht auf Herbizide im Obstbau
o
Verzicht auf Herbizide im Weinbau
o
Anbau seltener Kulturpflanzen
o
Salzburger Regionalprojekt
o
Projekt für den vorbeugenden Gewässerschutz
Andere Kombinationsverpflichtungen:
Bei
der Teilnahme an Verzicht oder Reduktion von ertragssteigernden
Betriebsmitteln auf Ackerflächen ist auch bei Vorhandensein von Grünland
eine Teilnahme von Verzicht oder Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf
Grünlandflächen erforderlich. Diese Verpflichtung gilt natürlich auch für Grünlandbetriebe
bei Vorhandensein von Ackerflächen.
Bei
diesen Kombinationen ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass für die
Maßnahme „Verzicht ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen“
mindestens 0,5 RGVE/ha förderbares Grünland notwendig sind.
Bei
der Teilnahme an der „Erweiterten Grundstufe“ der Maßnahme „Begrünung
von Ackerflächen im Herbst und Winter“ ist die Einhaltung zusätzlicher
Verpflichtungen notwendig:
·
Reduktion ertragssteigernder
Betriebsmittel mit Raps
·
Einsatz ausschließlich
bienenschonender Insektizide bei Raps
·
Verbot des Einsatzes chemischer
Pflanzenschutzmittel während der Blüte bei Raps
Weiters
ist bei der „Erweiterten Grundstoffe“ besonders darauf zu achten, dass
mindestens 50 % der Begrünung aus Kulturen, welche nach den Varianten A, B, C
oder D als Begrünungskulturen erlaubt sind, bestehen müssen.. Welcher Schluss
ist aus dieser Bestimmung zu ziehen? Max. 50 % des als Begrünung beantragten
Ausmaßes darf aus Raps bestehen. Die Gesamtrapsfläche des Betriebes darf
jedoch größer sein.
Ausfallraps als Begrünungskultur für die Variante D ist deshalb nicht möglich, da ausdrücklich der "Anbau" von mindestens 2 Mischungspartnern verlangt wird.
Erosionsschutz
im Ackerbau nur auf Begrünungsflächen der Maßnahme „Begrünungen auf
Ackerflächen im Herbst und Winter“ mit den Varianten B, C oder D.
Projekt
für den vorbeugenden Gewässerschutz nur in Verbindung mit „Begrünung
von Ackerflächen im Herbst und Winter“.
Kombinationsmöglichkeiten:
„IP-Weinbau“
ist kombinierbar mit „Erosionsschutz im Weinbau“ und „Herbizidverzicht
im Weinbau“, wobei jede dieser Maßnahmen auch einzeln prämienfähig
beantragbar sind.
„IP-Obstbau“
ist kombinierbar mit „Erosionsschutz im Obstbau“ und „Herbizidverzicht
im Obstbau“, wobei jede dieser Maßnahmen auch einzeln durchführbar und
prämienfähig ist.
„Reduktion
ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen“
besteht die Zusatzoption
bei
Getreide mit „Verzicht auf Wachstumsregulatoren“ oder „Verzicht auf
Fungizide“
bei
Mais mit „Untersaat von Gräsern“
bei
Ölsaaten mit „Verzicht auf Fungizide“
bei
Feldgemüse, Heil und Gewürzpflanzen mit „Verzicht auf synthetische
Fungizide“ und/oder „Verzicht auf Herbizide“ und/oder „Jährliche Gießwasseruntersuchungen“
bei
Erdbeeren im Freiland mit „Verzicht auf synthetische Fungizide“ und/oder
„Verzicht auf Herbizide“ und/oder „Jährliche Gießwasseruntersuchungen“
bei
Erdäpfel mit „Verzicht auf chemische Unkrautregulierung“
bei
Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein mit „Verzicht auf Herbizide“
bei
Hopfen mit „Verzicht auf Herbizide“