ÖPUL 2000  und Kombinationsmaßnahmen im Ackerbau:

 

Grundförderung:

Diese ist mit fast allen ÖPUL 2000-Maßnahmen kombinierbar, ist aber gleichzeitig auch Voraussetzung zur Teilnahme an den meisten ÖPUL 2000-Maßnahmen. Bei der Grundförderung ist auch die Teilnahme an mindestens 2 zusätzlich beliebig wählbaren Maßnahmen oder mindestens einer der “ betriebsbezogenen“ Maßnahmen.

 

Die Grundförderung ist Voraussetzung für die Teilnahme an folgenden Maßnahmen:

 

Betriebsbezogene Maßnahmen:

o       Biologische Wirtschaftsweise

o       Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Grünlandflächen

o       Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen

o       Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen

o       Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen

o       Integrierte Produktion Obst

o       Integrierte Produktion Wein

o       Integrierte Produktion im gärtnerischen Anbau von Gemüse sowie Heil- und Gewürzpflanzen

o       Integrierte Produktion  Zierpflanzen im Freiland

o       Silageverzicht in bestimmten Gebieten

Sonstige Verzichtsmaßnahmen:

o       Verzicht auf Herbizide im Obstbau

o       Verzicht auf Herbizide im Weinbau

o       Anbau seltener Kulturpflanzen

o       Salzburger Regionalprojekt

o       Projekt für den vorbeugenden Gewässerschutz

 

Andere Kombinationsverpflichtungen:

 

Bei der Teilnahme an Verzicht oder Reduktion von ertragssteigernden Betriebsmitteln auf Ackerflächen ist auch bei Vorhandensein von Grünland eine Teilnahme von Verzicht oder Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen erforderlich. Diese Verpflichtung gilt natürlich auch für Grünlandbetriebe bei Vorhandensein von Ackerflächen.

Bei diesen Kombinationen ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass für die Maßnahme „Verzicht ertragssteigernder Betriebsmittel auf Grünlandflächen“ mindestens 0,5 RGVE/ha förderbares Grünland notwendig sind.

 

Bei der Teilnahme an der „Erweiterten Grundstufe“ der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter“ ist die Einhaltung zusätzlicher Verpflichtungen notwendig:

·        Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel mit Raps

·        Einsatz ausschließlich bienenschonender Insektizide bei Raps

·        Verbot des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel während der Blüte bei Raps  

Weiters ist bei der „Erweiterten Grundstoffe“ besonders darauf zu achten, dass mindestens 50 % der Begrünung aus Kulturen, welche nach den Varianten A, B, C oder D als Begrünungskulturen erlaubt sind, bestehen müssen.. Welcher Schluss ist aus dieser Bestimmung zu ziehen? Max. 50 % des als Begrünung beantragten Ausmaßes darf aus Raps bestehen. Die Gesamtrapsfläche des Betriebes darf jedoch größer sein.

Ausfallraps als Begrünungskultur für die Variante D ist deshalb nicht möglich, da ausdrücklich der "Anbau" von mindestens 2 Mischungspartnern verlangt wird.

 

Erosionsschutz im Ackerbau nur auf Begrünungsflächen der Maßnahme „Begrünungen auf Ackerflächen im Herbst und Winter“ mit den Varianten B, C oder D.

 

Projekt für den vorbeugenden Gewässerschutz nur in Verbindung mit „Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter“.

 

Kombinationsmöglichkeiten:

 

„IP-Weinbau“  ist kombinierbar mit „Erosionsschutz im Weinbau“ und „Herbizidverzicht im Weinbau“, wobei jede dieser Maßnahmen auch einzeln prämienfähig beantragbar sind.

 

„IP-Obstbau“ ist kombinierbar mit „Erosionsschutz im Obstbau“ und „Herbizidverzicht im Obstbau“, wobei jede dieser Maßnahmen auch einzeln durchführbar und prämienfähig ist.

 

„Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen“ besteht die Zusatzoption

bei Getreide mit „Verzicht auf Wachstumsregulatoren“ oder „Verzicht auf Fungizide“

bei Mais mit „Untersaat von Gräsern“

bei Ölsaaten mit „Verzicht auf Fungizide“

bei Feldgemüse, Heil und Gewürzpflanzen mit „Verzicht auf synthetische Fungizide“ und/oder „Verzicht auf Herbizide“ und/oder „Jährliche Gießwasseruntersuchungen“

bei Erdbeeren im Freiland mit „Verzicht auf synthetische Fungizide“ und/oder „Verzicht auf Herbizide“ und/oder „Jährliche Gießwasseruntersuchungen“

bei Erdäpfel mit „Verzicht auf chemische Unkrautregulierung“

bei Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein mit „Verzicht auf Herbizide“

bei Hopfen mit „Verzicht auf Herbizide“