Österreichisches Programm

zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft

 

 

Richtlinie

für die integrierte Obstproduktion

  ÖPUL 2000

 

1.      Einleitung

Bei der integrierten Obstproduktion geht es darum, in biologischen Kreisläufen unter Schonung der Ressourcen und Bewahrung der Artenvielfalt auf eine wirtschaftlich vertretbare Weise qualitativ hochwertiges Obst zu produzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird insbesondere eine Verringerung des Einsatzes an chemischen Hilfsstoffen in Pflanzenschutz und Düngung angestrebt. Die FAO definiert dementsprechend den "Integrierten Pflanzenschutz" als eine Pflanzenschutzmethode, bei der alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch vertretbaren Methoden verwendet werden, um Schadorganismen unter die wirtschaftliche Schadensschwelle zu bringen.

Die nachstehend angeführten Richtlinien werden ständig den neuesten wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen angepasst und ergänzt.

Betriebe, die an der Maßnahme „Integrierte Obstproduktion“ gem. ÖPUL teilnehmen, haben neben der ggstdl. Richtlinie weiters die entsprechenden Verpflichtungen der ÖPUL-Richtlinie zu beachten und einzuhalten (wie z.B. Pflanzenschutzgeräteüberprüfung, Regelung für wissenschaftliche Versuche u.a.).

 

2.      Anbauvoraussetzungen

2.1   Standort und Klima

Der Obstbauer soll für den Standort seines Betriebes jene Obstarten und -sorten auswählen, die von den natürlichen Voraussetzungen her in puncto Qualität und Ertrag entsprechen.

Geeignet sind Flächen, auf denen nach ihrer Lage und Beschaffenheit im Schnitt der Jahre hochwertiges Tafelobst von bester innerer und äußerer Qualität produziert werden kann. Die „Rotation“ der Flächen ist zulässig.

 

3.       Kulturtechnische Maßnahmen

3.1   Boden

Alle Maßnahmen der Bodenbearbeitung sind auf die Jahreszeit abzustimmen und so zu gestalten, dass die Bodensubstanz und die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben bzw. gefördert werden. Die chemische Bodenentseuchung ist nicht zulässig. Auf die Vermeidung von Bodenverdichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen.

3.2       Bodenpflege

Zur Verbesserung und Erhaltung der Bodenqualität ist das Mulchsystem anzuwenden.

Dauerhaft offene Böden sind verboten.

Bei Pflanzung einer Obstanlage ist eine rasche Begrünung anzustreben.

Bodenuntersuchung: Eine Bodenanalyse ist mindestens alle fünf Jahre im Rahmen der integrierten Produktion durchzuführen. Ausnahme: Ersteinsteiger müssen innerhalb der ersten drei Jahre des Verpflichtungszeitraumes eine Bodenanalyse durchführen.

Je Kultur (zu untersuchender Schlag) gilt eine Untergrenze von 0,25 ha. Wenn die Größe der einzelnen Feldstücke < 0,25 ha beträgt, ist vom flächengrößten Feldstück eine Bodenanalyse durchzuführen. Die Bodenuntersuchung hat folgende Parameter zu umfassen: P, K, Mg, pH-Wert. Die Analyseergebnisse sind am Betrieb aufzubewahren.


3.3   Düngung

Ziel der Düngung ist es, den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken, um regelmäßige Erträge bei hoher innerer und äußerer Qualität der Früchte zu erreichen.

Grundsätzlich darf nur auf Basis einer Bodenuntersuchung gedüngt werden. Es darf keine Vorratsdüngung und keine laufende Düngung über die Nährstoffklasse C hinaus vorgenommen werden. Zur Behebung kurzfristiger Nährstoffmängel können Blattdünger eingesetzt werden.

Die Verwendung von Klärschlamm sowie von daraus stammenden Produkten ist verboten. Betriebsfremde Komposte und kompostierte Haushaltsabfälle (biogene Abfälle aus getrennter Sammlung) müssen mindestens der Qualitätsklasse A der Kompostverordnung entsprechen.

Im Freiland ist die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln und organischen Düngern (einschließlich der oben genannten Komposte) auf gefrorene oder schneebedeckte Böden verboten; dies gilt jedenfalls in der Zeit von 30. November bis 1. Februar.

3.4       Anbauformen

Anbauformen und Pflanzsysteme sind so zu wählen, dass eine Reduktion der chem. Unkrautregulierung möglich ist. Pflanzsysteme, bei denen in Summe mehr als 45 % der Fläche mit Herbiziden behandelt werden, sind nicht zulässig.

3.5       Jungpflanzen

Gesundes und soweit verfügbar anerkannt virusfreies Pflanzgut ist für einen wirtschaftlich sinnvollen Obstbau unerlässlich.

3.6       Wasserversorgung

Die Wassergaben sind der Pflanzenart, dem Wachstumsstadium, der Bodenart und den klimatischen Verhältnissen anzupassen.

3.7   Schnitt

Die Schnittmaßnahmen sind kulturspezifisch auf mehrere Arbeitsgänge aufzuteilen und der jeweiligen Obstkultur anzupassen. Der Schnitt muss auf Düngung, Bodenpflege und Standort abgestimmt werden. Chemische Präparate zur Regulation des Wachstums und der Reife sind verboten.

3.8        Fruchtausdünnung bei Kern- und Steinobst

Ziel der Fruchtausdünnung ist es, regelmäßige Erträge mit guten Fruchtgrößen zu erzielen und eine Alternanz zu vermeiden. Für die chemische Ausdünnung sind nur Präparate gem. „Anhang“ zulässig.

 

4.      Pflanzenschutz

„Integrierter Pflanzenschutz“ ist die gezielte Anwendung einer Kombination von Maßnahmen biologischer, biotechnischer, chemischer, physikalischer, anbautechnischer oder pflanzenzüchterischer Art, wobei die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt wird, um den Befall mit Schadorganismen so gering zu halten, dass kein wirtschaftlich unzumutbarer Schaden oder Verlust entsteht.

4.1       Mechanische Maßnahmen

Mechanische Maßnahmen sehen die mechanische Bekämpfung von Schaderregern und Befallsherden vor (z.B. Ausschneiden von Befallsstellen des Obstbaumkrebses, Entfernen von mehltaukranken Trieben usw.).

4.2       Biologische Maßnahmen

Biologischen Maßnahmen umfassen den Schutz, die Förderung und eventuell aktive Aussetzung von natürlichen Gegenspielern der Schädlinge (z.B. Raubmilben; Schaffen von optimalen Lebensbedingungen und Lebensräumen für Nützlinge wie z.B. Hecken und Steinhaufen).

4.3        Biotechnische Maßnahmen

Als Ergänzung zur biologischen Bekämpfung sind biotechnische Verfahren einzusetzen (z.B. Anwendung von Lock- und Duftstoffen, Farbtafeln und Leimringen usw.).

4.4        Chemische Maßnahmen

Der Einsatz von chem. Präparaten darf nur nach regelmäßigen Kontrollgängen sowie aufgrund von Hinweisen der Pflanzenschutzwarndienste unter Berücksichtigung der Schadschwellen erfolgen. Die Auswahl der Präparate richtet sich nach der Wirkung gegen Krankheiten oder Schädlinge sowie der Umwelt- und Nützlingsschonung.

Im Rahmen dieser Sparte der integrierten Produktion (IP) ist ausschließlich die Anwendung von nach dem von der Europäischen Kommission genehmigten „Zulassungsverfahren für alle integrierten Produktionssparten anhand allgemeiner Zulassungskriterien zur laufenden Anpassung der Mittellisten“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft genehmigten Pflanzenschutzpräparaten zulässig. Die derart erstellte IP-Mittelliste, die alle jeweils zulässigen Pflanzenschutzmittel und deren zulässige Indikation umfasst, wird laufend auf den aktuellen Stand gebracht und liegt im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 1012 Wien, Stubenring 1, 4. Stock Tür 14 zur Einsichtnahme auf.

Grundsätzlich müssen Ausnahmeregelungen beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft gesondert beantragt werden und gelten nur in der dafür vorgesehenen Saison. Ausnahmeregelungen werden nur gewährt, wenn eine Regulierung der Schadorganismen mit den in der integrierten Produktion erlaubten Pflanzenschutzmitteln nicht möglich ist, und es gilt wirtschaftlich unzumutbare Schäden abzuwenden.

Der Einsatz von Phytohormonen und Wachstumsregulatoren ist verboten.

Eine chemische Nacherntebehandlungen der Früchte ist verboten.

Der Zusatz von Netzmitteln ist gestattet.

Der Zusatz von Ammonsulfat oder ähnlichen Zusatzstoffen zu Herbiziden ist gestattet

Wildverbiß: Zur Vorbeugung von Wildverbißschäden sind vorzugsweise biologische/biotechnische Massnahmen (z.B. Menschenhaar, Einzäunung) anzuwenden. Wenn aufgrund des hohen Wildauftretens damit kein befriedigender Erfolg zu erwarten ist, können in der Vegetationsruhe auch registrierte und in der integrierten Produktion erlaubte Wildverbißmittel eingesetzt werden.

4.5            Konkurrenzpflanzen

Unerwünschte und nicht tolerierbare Konkurrenz der Obstpflanzen durch Gräser und Kräuter ist zu vermeiden. Der Herbizideinsatz ist so gering wie möglich zu halten und darf 45 % der Anbaufläche nicht übersteigen. Eine Bewachsung der Baumreihen zum Ende der Kulturperiode reduziert allfällige Nitratmengen und fördert die Fruchtqualität im Kernobstbau. Ein Herbizideinsatz nach der Ernte ist erlaubt. Zulässig sind nur die im Anhang angeführten Herbizide.

 

5.         Betriebliche Voraussetzungen

5.1   Betrieb und Betriebsorganisation

Die Betriebsorganisation muss eine richtliniengemäße Erzeugung der von der ggstdl. Richtlinie erfassten Obstarten sicherstellen.

5.2        Weiterbildung

Die integrierte Wirtschaftsweise verlangt hohen Kenntnis- und Wissensstand. Der Anbauer ist daher zur Fortbildung in den Methoden des integrierten Obstanbaues angehalten.

Während der Vegetation hat er sich über die Beratungsempfehlungen zu informieren (Warndienst, Bildschirmtext, telefonische Auskunftgeber u.a.) und soll an regelmäßigen gemeinsamen Anlagenbegehungen teilnehmen. Einschlägige Fortbildungsveranstaltungen sollen besucht werden.

 

6.      Dokumentation

Integrierter Obstanbau verlangt genaue und aktuelle Aufzeichnungen über den Entwicklungsverlauf der Kulturen und die durchgeführten Maßnahmen. Diese müssen in das vom Bundesobstbauverband aufgelegte Betriebsheft eingetragen werden. Eigene Aufzeichnungen bzw. Computeraufzeichnungen müssen mindestens dem Standard des Betriebsheftes entsprechen wobei Computeraufzeichnungen ausdruckfertig vorliegen müssen. Es muss eindeutig belegt sein, wann welche Maßnahmen vorgenommen wurden.

Die Aufzeichnungen müssen zumindest folgende Angaben enthalten:

- Beschreibung der Obstanlage (Fläche, Obstart und Obstsorten),

- Düngungsmaßnahmen (Datum, Obstart, Düngemittel, Menge, Fläche)

- Ergebnisse der Bestandeskontrollen (z.B. Erscheinungsbild, Nützlings- und Schädlingsauftreten nach Zeit und Stärke, Krankheitsauftreten)

- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Datum, Obstart, Fläche, Indikation, Präparatnamen, Menge, Konzentration)

- Erntezeitpunkt

Bei den Aufzeichnungen sind weiters aufzubewahren:

- Bodenuntersuchungsergebnisse,

- Prüfbericht bzw. Plakette über die Pflanzenschutzgeräteprüfung (oder Plakette am Gerät),

- Untersuchungszeugnisse für betriebsfremde Komposte,

Weitere freiwillige zusätzliche Aufzeichnungen:

- Bodenpflege,

- Baumschnitt,

- Nmin-Untersuchungen,

- sonstige Pflanzenschutzmaßnahmen,

- Bewässerungsmaßnahmen.

 

7.       Betriebskontrolle

Der integriert wirtschaftende Obstbaubetrieb verpflichtet sich, den Prüforganen Einsicht in das Betriebsheft zu gewähren und seine Anlagen besichtigen zu lassen. Er gestattet auch die Entnahme von Obst-, Blatt- und Bodenproben auf seinem Betrieb, bei denen Rückstandsuntersuchungen vorgenommen werden können.

 

8.       Geltungsbereich

Apfel, Birne und Quitte, Kirsche und Weichsel, Marille, Pfirsich und Nektarine, Pflaume und Zwetschke, Strauchbeeren (Johannisbeere, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Heidelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Kiwi, Eberesche, Aronia und deren verwandte Züchtungen), Holunder.

 

Beiblatt 1: Generelle Anmerkungen und Bestimmungen für alle Kulturen

Beiblatt 2: Hinweise für die Pflanzenschutzarbeit

 


Generelle Anmerkungen und Bestimmungen für alle Kulturen

Beiblatt 1

 

 

Fußnoten in allen Listen: (wird der aktuellen PSM-Liste angepasst)

2) Die Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel ist mit 22.07.1996 gemäß § 35 (3) des PMG in Verbindung mit
§ 13 (2) des PMG abgelaufen. Die Abverkaufsfrist endet am 22.07.1997

l      uneingeschränkt in der IP einsetzbar

¡     eingeschränkt in der IP einsetzbar

 

Erklärung des Begriffs D-Punkte

Aufgrund ihrer Raubmilbentoxizität werden die einzelnen in der IP zulässigen Dithiocarbamatprodukte entsprechend ihrem Dithiocarbamatanteil mit Punkten (=D-Punkte) bewertet. Die Summe der pro Saison in einer Anlage ausgebrachten D-Punkte soll den Wert 30 nicht übersteigen, weiters sollen diese Präparate nicht öfter als zweimal in direkter Folge ausgebracht werden.

 

Die einzelnen in der IP prinzipiell zulässigen Dithiocarbamatprodukte sind im folgenden entsprechend ihrem Dithiocarbamatanteil mit Punkten (D-Punkte) bewertet:

Dithane M 45                        10 D-Punkte                        Systhane MZ                        7 D-Punkte

Fuclasin ultra                        10 D-Punkte                        Rondo M                        6 D-Punkte

Pomarsol forte                        10 D-Punkte                        Pomuran                        3 D-Punkte

                                                                       

Die oben genannten Dithiocarbamatprodukte sind schädlich für Raubmilben. Nach Möglichkeit sollten diese Präparate bei Temperaturen unter 20°C eingesetzt werden.

 

Chemische Unkrautbekämpfung:

Der Zusatz von Ammonsulfat zu Herbiziden ist auch in der IP gestattet.

 


Hinweise für die Pflanzenschutzarbeit

Beiblatt 2

 

APFEL

1.    Schorf

Achtung! Die zugelassenen Dithiocarbamatprodukte sind schädlich für Raubmilben. Pro Spritzung mit einem der genannten Präparate sind die genannten D-Punktewerte zu berechnen. Die Summe der pro Saison und Anlage ausgebrachten  D-Punkte darf den Wert 30 nicht übersteigen. Weiters sind diese Präparate nicht öfter als 2 mal in direkter Folge auszubringen. Nach Möglichkeit sollten diese Präparate bei Temperaturen unter 20°C eingesetzt werden.

 

2.    Mehltau

Netzschwefel kann Raubmilbenpopulationen nachhaltig beeinträchtigen. Daher ist hier möglichst vorsichtig vorzugehen. Die Aufwandmenge darf 3 kg pro ha und Behandlung nicht übersteigen, und der Einsatz ist möglichst bei Temperaturen unter 20 °C vorzunehmen. Wenig mehltauanfällige Sorten nur bei starkem Infektionsdruck behandeln (mehltauwiderstandsfähige Sorten nicht mitspritzen!) Mehltaukranke Triebe sind laufend zu entfernen.

 

3.       Frostspanner

- Anbringen von Leimringen am Stamm.

- Das Aufhängen von Nistkästen für Vögel mindert meist stark den Druck an Frostspannern und anderen Raupen um die Blütezeit.

 

4.       Blütenstecher

- Ab Anfang März mehrmalige Kontrollen mit Klopftrichter durchführen.

- Die Bekämpfungswürdigkeit ergibt sich aus Ansatz, Auftreten und Witterung.

 

5.       Sägewespe

Die Bekämpfungswürdigkeit ergibt sich aus Vorjahresbefall, Fänge auf Weißtafeln und Einstichen in den Blütenboden.

 

6.    Blattläuse

- Bei der Faltenlaus beträgt die Schadensschwelle 10 - 30 Kolonien je 100 Triebe.

- Apfelgraslaus selten bekämpfungswürdig (wirtswechselnd), 60 Kolonien pro 100 Triebe.

- Grüne Apfelblattlaus bis 15 Kolonien pro 100 Triebe.

- Mehlige Apfelblattlaus 1 - 2 Kolonien pro 100 Triebe (ganze Anlage kontrollieren).

- Befallsherde behandeln.

- Je mehr Nützlinge, desto weniger Mittel ist notwendig.

- Befallene Triebe rechtzeitig entfernen, erspart in manchen Fällen eine chemische Behandlung.

 

7.    Blutlaus

- Blutlauszehrwespe beachten

- Wurzelausschläge wegschneiden

- Nützlinge fördern.

 

8.    San José Schildlaus

- Zu dichten Kronenaufbau vermeiden

 

9.       Apfelwickler

- Flugbeobachtung durch Pheromonfallen und Warndienst beachten.

 

10.       Fruchtschalenwickler

- Um die Blüte nur behandeln bei starkem Vorjahresbefall.

- Die Schadensschwelle vor der Blüte liegt bei 3 % befallene Blatt- und Blütenbüschel.


11.       Ungleicher Holzbohrer

- Entfernen abgestorbener Äste und Bäume

- Das Aufhängen von Rottafeln mit Alkoholfallen.

 

12.       Spinnmilben und Rostmilben

- Einbringen von Raubmilben

- Schadensschwelle bei Spinnmilben: Mai, Juni 3 - 5, Juli 5 - 8, August  15 - 20 Spinnmilben pro Blatt.

 

13.       Miniermotten

- Behandlungen um die Blüte nur bei starkem Vorjahresbefall

 

14.   Wühlmaus

- Baumstreifen unkrautfrei halten. Empfehlenswert ist eine Herbizidanwendung nach der Ernte.

- mechanische Fallen für die direkte Bekämpfung einsetzen

- Vergasen mit CO-2 oder Kohlenmonoxyd

- Nützlinge wie Wiesel u.a. fördern.

 

BIRNE

1.        Birnengitterrost

- Entfernung von Juniperusarten (Zwischenwirt).

 

2.        Birnblattsauger

- Laufende Befallskontrollen auf Eiablage.

 

3.        Birnenwickler

- Warndienst beachten (anderer Höhepunkt als Apfelwickler).

- Alle anderen Hinweise für die Pflanzenschutzarbeit siehe Apfel

 

KIRSCHE UND WEICHSEL

1.       Kirschfruchtfliege

- Flugüberwachung mit Gelbfallen und Warndienst.

 

2.       Ungleicher Holzbohrer

- Entfernen abgestorbener Äste und Bäume.

- Das Aufhängen von Rottafeln mit Alkoholfallen.

 

MARILLE

1.       Pfirsichmotte

- Abschneiden von befallenen Triebspitzen.

 

2.       Frostspanner

- Leimringe.

 

3.       Ungleicher Holzbohrer

- Entfernen abgestorbener Äste und Bäume.

- Das Aufhängen von Rottafeln mit Alkoholfallen.


PFIRSICH  UND  NEKTARINE

Düngung:

In Pfirsichanlagen kann es zur Erhaltung des physiologischen Gleichgewichtes notwendig sein, durch geringe Düngergaben (max. halber gesetzlicher Grenzwert) die Fruchtbarkeit zu erhalten.

 

1.       Pfirsichmotte, Pfirsichwickler

- Abschneiden von befallenen Triebspitzen.

 

2.       Ungleicher Holzbohrer

- Entfernen abgestorbener Äste und Bäume

- Das Aufhängen von Rottafeln mit Alkoholfallen.

 

PFLAUME  UND  ZWETSCHKE

1.       Frostspanner

- Anbringen von Leimringen am Stamm.

- Das Aufhängen von Nistkästen für Vögel mindert meist stark den Druck an Frostspannern und anderen Raupen um die Blütezeit.

 

2.    Blattläuse

Möglichst nur Befallsherde behandeln.

 

3.       Pflaumenwickler

Bei starkem Fruchtbehang kann für mittel- bis späte Sorten die Behandlung für die 1. Generation entfallen. Behandlungstermine durch Pheromonfallenkontrolle bzw. Warndienstbeachtung festlegen.

 

4.       Spinnmilben

- Einbringen von Raubmilben.

- Schadensschwelle: Mai, Juni 3 - 5, Juli 5 - 8, August 15 - 20 Spinnmilben pro Blatt.

 

5.       Ungleicher Holzbohrer

- Entfernen abgestorbener Äste und Bäume.

- Das Aufhängen von Rottafeln mit Alkoholfallen.

 

HOLUNDER

1.    Milben

- Einbringen von Raubmilben

 

2.    Wühlmaus

- Baumstreifen unkrautfrei halten. Empfehlenswert ist eine Herbizidanwendung nach der Ernte.

- mechanische Fallen für die direkte Bekämpfung einsetzen

- Vergasen mit CO2 oder Kohlenmonoxyd

- Nützlinge wie Wiesel u.a. fördern.