Grundförderung:
(ehemals:
Elementarförderung bzw. Basisförderung)
Teilnahmevoraussetzung:
Teilnahme mit gesamter landwirtschaftlicher Nutzfläche
max.
2,0 GVE/ha LN
Einhaltung der Werte der “sachgerechten Düngung”, Tabellen unbedingt berücksichtigen, betriebliche Düngebilanz wird empfohlen, ist aber noch nicht verpflichtend
Erhaltung von „Landschaftselementen“, Flächen, die in vorhergehenden ÖPUL-Teilnahmen angelegt wurden (K2, K3 und WF) sind von der Erhaltungspflicht nicht betroffen
Erhaltung des „Grünlandflächenausmaßes“ (hier gibt es eine Toleranzregelung)
Bei Betrieben von mehr als 2 ha Ackerland max. 85 % Getreide/Maisanteil
Teilnahme an weiteren Maßnahmen
Erosionsschutz im Weinbau: Bodenbedeckung in mind. jeder zweiter Reihe vom 01.11. bis 30.04. oder Terrassenbewirtschaftung
Erosionsschutz im Obstbau: Bodenbedeckung durch 10 Monate im Jahr in mind. jeder zweiten Fahrgasse oder Terrassenbewirtschaftung
Prämien:
Grünland 600.-- öS/ha bei weniger als 0,5 RGVE/ha förderbares Grünland
1.000.-- öS/ha bei gleich oder mehr als 0,5 RGVE föderb. Grünland
Die Grundförderung kann nur in Kombination mit
2
zusätzlichen, frei wählbaren Maßnahmen
oder mindest einer zusätzlichen, „betriebsbezogenen“ Maßnahme
beantragt werden.
Neben den in der bisherigen Elementar- bzw. Basisförderung genau einzuhaltenden GVE/ha LN ist im besonderen auch auf die Einhaltung der Werte der “sachgerechten Düngung“ zu achten. Hier wären Aufzeichnungen über die gesamtbetriebliche Düngerbilanz zu empfehlen ,was Teilnehmern an bisherigen ÖPUL-Programmen keinerlei Schwierigkeiten bereiten sollte. Als Folge der Agenda-Beschlüsse resultiert die Überlegung, dass eine freiwillige Teilnahme an Umweltmaßnahmen die Einhaltung gesetzlicher Umweltauflagen voraussetzt.