Grundförderung:

(ehemals: Elementarförderung bzw. Basisförderung)

 

Teilnahmevoraussetzung:

Prämien:

            Acker              500.--  öS/ha

Grünland         600.--  öS/ha   bei weniger als 0,5 RGVE/ha förderbares Grünland

                      1.000.--  öS/ha   bei gleich oder mehr als 0,5 RGVE föderb. Grünland

            Weinbau       1.000.--  öS/ha

            Obstbau        1.000.--  öS/ha

            Zierpflanzen    500.--  öS/ha

 

Die Grundförderung kann nur in Kombination mit

Neben den in der bisherigen Elementar- bzw. Basisförderung  genau einzuhaltenden GVE/ha LN ist im besonderen auch auf die Einhaltung der Werte der “sachgerechten Düngung“ zu achten. Hier wären Aufzeichnungen über die gesamtbetriebliche Düngerbilanz zu empfehlen ,was Teilnehmern an bisherigen ÖPUL-Programmen keinerlei Schwierigkeiten bereiten sollte. Als Folge der Agenda-Beschlüsse resultiert die Überlegung, dass eine freiwillige Teilnahme an Umweltmaßnahmen die Einhaltung gesetzlicher Umweltauflagen voraussetzt.